Der anerkannte niedersächsische Hundeführerschein im Angebot der DTK Gruppe Hildesheim.
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (§2 NHundG) schreibt vor, dass jeder, der einen Hund halten möchte, die erforderliche Sachkunde (Theorie und Praxis) in einer anerkannten Prüfung nachweisen muss.
Alle Hundehalter, die sich erstmals nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, sind davon betroffen!