Niedersächsischer Hundeführerschein

Der anerkannte niedersächsische Hundeführerschein im Angebot der DTK Gruppe Hildesheim

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (§2 NHundG) schreibt vor, dass jeder, der einen Hund halten möchte, die erforderliche Sachkunde (Theorie und Praxis) in einer anerkannten Prüfung nachweisen muss.
Alle Hundehalter, die sich erstmals nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, sind davon betroffen!


Ausnahmen:

  • wer in den letzten 10 Jahren mindestens über 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat
  • Tierärzte
  • wer Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt hat
  • wer Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hält.

Die theoretische Prüfung ist vor der Hundehaltung abzulegen!

Eine Liste der anerkannten Prüfer ist über die Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Die DTK Gruppe Hildesheim erteilt hierzu auch Auskünfte.
Der praktische Teil der Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.


Die DTK Gruppe Hildesheim bietet hierzu an:

Ab 6 Teilnehmern können wir einen Vorbereitungslehrgang in Zusammenarbeit mit einem anerkannten Prüfer/inn anbieten.
Im Rahmen der DTK Begleithundeprüfung (BHP Teil 1 Gehorsam) eine Vorbereitung für die praktische Prüfung nach dem Niedersächsischen Hundeführerschein, durch einen anerkannten Prüfer.

Prüfungsgebühr auf Anfrage!


Anfragen an:

Heidi Leester
Tel.: 05121/46373
E-Mail: leester.roeneke@t­-online.de